Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von jonbit – Jonathan Beer

(nachstehend jonbit genannt)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung meine Leistungen [Jonathan Beer (geb. Bitsch; jonbit), Hattnau 31, 88142 Wasserburg (Bodensee), www.jonbit.de] die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten die Geschäftsbedingungen von jonbit auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers/des Kunden wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde (auch Auftraggeber genannt) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und jonbit kommt durch die schriftliche, fernschriftliche oder digitale (z.B. per E-Mail, WhatsApp) Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Das Vertragsverhältnis beginnt, sofern nicht anders vereinbart, am Datum der Annahmeerklärung.

(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch jonbit ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von jonbit erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(3) jonbit erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer in freiberuflicher Tätigkeit. Dabei unterliegt er nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. jonbit ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen, insbesondere wenn die persönliche Anwesenheit beim Auftraggeber erforderlich ist.

(4) Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

(5) jonbit ist verpflichtet, die Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bedient sich jonbit im Einzelfall bei der Ausführung der Tätigkeit anderer Personen, insbesondere Spezialisten zu Einzelfragen, bleibt er für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

(6) Angebote von jonbit in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) jonbit wird in Fragen der im Angebot, bzw. falls vorhanden, in der Auftragsbestätigung dargestellten Umfang und den genannten Leistungen für den Auftraggeber tätig.

(2) jonbit erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von jonbit, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss jonbit nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von jonbit zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann jonbit dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit jonbit schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte jonbit ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist jonbit berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie Stundensätze im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,
  • in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  • außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass die jonbit Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann jonbizZahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(5) Es obliegt jonbit für die Abführung von Steuern, insbesondere Einkommensteuer, und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.

(6) Reise- und Fahrtkosten berechnen sich nach Aufwand wie folgt:
Abrechnung nach km: €/km 0,50
Pro Fahrtstunde: 54,00 € oder anderes Beförderungsmittel auf Nachweis
Bei mehrtägigem Vororteinsatz berechnet jonbit für Übernachtung und Spesen:
Einsatz innerhalb Deutschlands €/Tag 40,00
Übernachtung auf Nachweis

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Einen Terminplan und das weitere Vorgehen wird nach der Beauftragung mit Ihnen abgestimmt.

(2) Ist für die Leistung von jonbit die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3) Bei Verzögerungen infolge von

  • Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie jonbit nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  • Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
  • verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(4) Soweit jonbit seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für jonbit unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für jonbit keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit jonbit dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit jonbit keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Dem Kunden wird mit Bezahlung des vollständigen Honorars das nichtausschließliche und unbeschränkte Recht zur Nutzung des Projekts in sämtlichen bekannten und unbekannten Nutzungsarten eingeräumt, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung. jonbit ist berechtigt, mit dem Projekt sowie dem Namen des Kunden zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt als Referenz (in seinem Portfolio) zu werben (als Case Study) und das Logo des Kunden hierfür unentgeltlich zu verwenden.

(3) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, jonbit über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. jonbit geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt jonbit das Recht ein, das Logo von jonbit und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von jonbt zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) jonbit behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von jonbit innerhalb der Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch jonbit ausgebessert oder ausgetauscht. jonbit behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde jonbit binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines jonbit eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei jonbit innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

(1) Für haftet jonbit unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet jonbit. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von jonbit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet jonbit und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch jonbit auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Es gilt daher die aktuelle Datenschutzrichtlinie. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch jonbit selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von jonbit an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. jonbit ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(6) jonbit weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

(7) jonbit verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt. Der Auftraggeber wird jonbit von dieser Verschiedenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

§ 14 Kündigung

(1) Pflegeverträgen (z.B. Follow Up) kann der Kunde bis zwei Wochen vor Monatsende schriftlich kündigen. Andernfalls verlängert sich dieser um einen weiteren Monat.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann jonbit fristlos kündigen.

§ 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Wasserburg (Bodensee) soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.

Stand: Juli 2023